Irrtümer zur Absicherung von Berufsunfähigkeit
- Lena Wagner
- 18. Dez. 2024
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 19. Dez. 2024
Wir räumen auf mit den gängigsten Irrtümern zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung!

1. "Ich bin Student/Schüler. Da kann ich noch gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen."
Falsch. Sowohl als Student als auch als Schüler ist es bereits möglich eine BU abzuschließen und sich gegen mögliche Risiken zu schützen.
Als Student wird im Antrag dein Studiengang vermerkt.
Als Schüler kann bereits ab 10 Jahren, bzw. ab der weiterführenden Schule eine Junior BU+ abgeschlossen werden, die die Position als Schüler als Beruf ansieht.
2. "Ich habe nur einen Bürojob. Da werde ich schon nicht berufsunfähig."
Laut Aktuar Aktuell (Ausgabe 44/Dez. 2018) wird jeder Vierte während seines Arbeitslebens berufsunfähig. Die häufigsten Ursachen sind Erkrankungen, die nicht auf die körperliche Belastung eines Berufs zurückzuführen sind, wie beispielsweise Depressionen oder Krebs. Ein Job im Büro ist also keine Garantie dafür, generell vor plötzlicher Berufsunfähigkeit geschützt zu sein!

3. "Die Versicherung schließe ich lieber ab, wenn ich älter bin."
Grundsätzlich möglich, aber definitiv teurer. Je jünger du bei Abschluss einer BU bist, desto geringer fallen deine monatlichen Beiträge aus. Durch die Abfrage des aktuellen Gesundheitszustandes und möglicher Vorerkrankungen bei Antragsstellung können bestimmte Risiken ausgeschlossen oder ein Beitragszuschlag erhoben werden. Da junge Menschen in der Regel fitter sind als ältere, profitiert man in dem Fall finanziell und beim Versicherungsumfang.
Früher einsteigen lohnt sich!
4. "Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist mir zu teuer. Sowas kann ich mir nicht leisten."
Der Beitrag für eine BU-Versicherung richtet sich nach folgenden Kriterien:
Eintrittsalter
Beruf
gewünschte Rentenhöhe
Vertragsdauer
aktueller Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss
Oft kostet dich ein Monatsbeitrag für die BU nicht mehr, als ein Mal monatlich chic essen zu gehen.
Deine Arbeitskraft zu verlieren und deinen Lebensunterhalt von jetzt auf gleich nicht mehr bestreiten zu können, kostet dich wesentlich mehr und kann zu hoher Verschuldung führen.
5. "Ich hab schon eine Unfallversicherung. Das reicht doch."
Wie in der obigen Grafik zu erkennen ist, sind lediglich 7,6 % der Ursachen für Berufsunfähigkeit Unfälle. In diesen Fällen würde die Unfallversicherung (UV) greifen. Die Hauptursachen sind jedoch Erkrankung, welche durch eine UV nicht abgedeckt werden. Eine Mischung von UV und BU ist daher ideal.
6. "Es gibt ja auch noch den Staat und die Krankenkasse. Die werden mich schon irgendwie unterstützen."
Nicht direkt ein Irrtum, aber wahrscheinlich trotzdem nicht ganz das, was du dir im Ernstfall vorstellst.

Nach Ablauf der 6. Krankheitswoche zahlt die Krankenkasse weitere 72 Wochen 90% des Nettoeinkommens. Die Differenz zum vollen Nettogehalt kann mit einem Krankentagegeld aufgefangen werden, sofern du dies privat versicherst.
Auf die staatliche Erwerbsminderungsrente besteht lediglich dann Anspruch, wenn festgestellt wird, dass du in keinem Berufsbild am deutschen Arbeitsmarkt mehr eingesetzt werden kannst. Zudem wird nochmal unterschieden in welchem Stundenumfang du einsetzbar wärst. An staatlicher Unterstützung kannst du lediglich zwischen 17%-34% deines Bruttogehalts erwarten.
7. "Die BU zahlt doch sowieso nur bei Arbeitsunfällen. Meine Freizeitaktivitäten sind damit nicht abgesichert."
Fake News! Um Leistungen aus der BU zu erhalten ist völlig irrelevant, ob du während deiner Freizeit oder deiner Arbeitszeit erkrankst. Ausschlaggebend ist lediglich, in welchem Umfang du anschließend deinen aktuellen Beruf noch ausüben kannst.
8. "Wenn es drauf ankommt, zahlt die Versicherung sowieso nicht."
"Die BU-Regulierung ist besser als ihr Ruf." Dies steht in dem Artikel BU-Leistungspraxisstudie: So gut regulieren BU-Versicherer vom 07.12.2023 in den News der Website von Franke und Bornberg geschrieben.
Knapp vier von fünf Entscheidungen über einen BU-Leistungsanspruch fallen positiv für den Versicherten aus. Bei den Ablehnungen spielen insbesondere medizinische Gründe, wie zum Beispiel das nicht Erreichen des vertraglich vereinbarten BU-Grades, eine Rolle.
9. "Wenn ich die Versicherung nicht in Anspruch nehmen muss, hab ich alle Beiträge umsonst bezahlt."
Korrekt. Sofern du deine BU nicht mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung kombinierst.
Die BU ist eine Absicherung gegen ein Risiko, das nicht zwingend eintreten wird. Dennoch unsagbar wichtig, um sich im Notfall keine zusätzlichen Sorgen, um die neue finanzielle Belastung machen zu müssen.
Wenn du deine BU mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung verbindest, fließen deine Sparbeiträge in Fonds, welche bei guter Entwicklung eine Ablaufleistung in Höhe deiner gezahlten Beiträge (vielleicht sogar mehr) erzielen können.
Nähere Informationen zum Thema BU findest du hier.
Sollten noch Fragen offen sein, beraten wir dich gern in einem persönlichen Gespräch!
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